Leasing
Unter Leasing versteht man eine besondere Variante des Mietkaufes, bei dem der Leasingnehmer ein Objekt von größerem Wert, beispielsweise ein neues Fahrzeug, für einen bestimmten Zeitraum gegen den Leasingpreis überlassen wird. Das Fahrzeug wird sozusagen gegen ein Entgelt vermietet und geht somit in den Besitz, nicht jedoch in das Eigentum des Leasingnehmers über. Nach Ablauf des Leasingvertrages kann der Fahrzeugnutzer das Fahrzeug zum nun deutlich geringeren Preis kaufen oder wahlweise nach der Rückgabe des alten Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug leasen.
Während der Laufzeit des Leasingvertrages ist der Fahrzeugnehmer in der Regel selbst für die Zahlung von Versicherung, Kraftfahrzeugsteuer und Unterhaltskosten (einschließlich Reparaturen außerhalb der Garantie) verantwortlich.
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