Kfz Steuer
Für alle Fahrzeuge, die genutzt werden, muss regelmäßig die Kraftfahrzeug-Steuer, kurz Kfz-Steuer an den Staat gezahlt werden. Maßgeblich für die Höhe der Kfz-Steuer ist der sogenannte Hubraum des jeweiligen Autos beziehungsweise die jeweilige Schadstoffemission des Autos. Bei anderen Fahrzeugarten wie beispielsweise Wohnmobile, Zugmaschinen und Lastkraftwagen kommt auch das Gesamtgewicht im Verhältnis zum Schadstoffausstoss zum Tragen.
Die Kraftfahrzeugsteuer muss quartalsweise oder jährlich an den Staat entrichtet werden. Bleibt diese Zahlung an das Finanzamt aus, kann das Fahrzeug von der Polizei stillgelegt werden, was bedeutet, dass der Halter nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren darf, ehe er die Steuer nicht vollständig, inklusive einem Bußgeld, bezahlt hat.
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