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Fahrzeuganmeldung

Jedes Fahrzeug – ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – muss vor der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr über eine entsprechende Fahrzeuganmeldung abgesichert werden. Damit eine solche Anmeldung von der zuständigen Behörde erteilt wird, ist der Beleg einer gesetzlich notwendigen Kfz-Versicherung zu erbringen.

Bei der Anmeldung bekommt der Fahrzeugführer die Nummernschilder ausgehändigt sowie entsprechende Dokumente verbrieft. Im Fahrzeugbrief wird der Fahrzeugführer dabei als Halter eingetragen, während der Fahrzeugschein künftig von ihm mit zu führen ist, wenn er das Fahrzeug auf der Straße bewegt. Sollte er das Fahrzeug verleihen, muss der Entleiher ebenfalls des Fahrzeugschein bei sich führen, damit die Fahrzeuganmeldung jederzeit belegt ist.

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